Regelmäßige Weiterbildung
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet, alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mind. 7 Stunden. Beispielsweise jedes Jahr einen Tag. Eine Prüfung ist
nicht erforderlich.
Die erste Weiterbildung (35 Std.) erfolgt:
• Innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern erforderlich)
• bis zum 10.09.2013* für alle gewerblichen Bus-Fahrer
• bis zum 10.09.2014* für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
*Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 09.09.2015 bei
Busfahrern und bis 09.09.2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen.