Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Die Weiterbildung
umfasst 35 Stunden, die in fünf Module mit je sieben Stunden aufgeteilt sind. Alle Inhalte sind auf die Anlage 1 des BKrFQG abgestimmt.
Unterteilung laut BKrFQG:
Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung,
Logistik