EU-BERUFSKRAFTFAHRER-WEITERBILDUNG


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Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden, die in fünf Module mit je sieben Stunden aufgeteilt sind. Alle Inhalte sind auf die Anlage 1 des BKrFQG abgestimmt.

 

Unterteilung laut BKrFQG:


Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften

Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung,
Logistik